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Nächste Termine

27 Jun
Sommerferien
Datum 27.06.2022 - 09.08.2022
10 Aug
erster Schultag nach den Sommerferien (Unterrichtsbeginn: 08:45 Uhr)
10.08.2022 08:45
11 Aug
Einschulung
11.08.2022 10:00
17 Sep
Kennenlernfest
17.09.2022
31 Okt
beweglicher Ferientag (Brückentag vor Allerheiligen)
31.10.2022

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Informationen und Links

Elisabeth-Grundschule
Lothringer Straße 8 | 44339 Dortmund 
Tel.: 0231 286676 0 | Fax: 0231 286676 26
Schulleitung: Frau Schäfer
Bürozeiten der Sekretärin Frau Briones: dienstags und freitags von 9-13 Uhr

Corona-Notfallrufnummer: 0151 / 24 27 34 93 (Zum Melden eines Corona-Falles nur per SMS mit folgenden Informationen: Name des Kindes, Klasse, Art des Tests (Bürgertest, PCR-Test), Testdatum). Die Klassenleitung wird dann sofort informiert. Für persönliche Gespräche stehen wir selbstverständlich von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr zur Verfügung.)

Link zum Schulministerium: https://www.schulministerium.nrw.de/ 

Unser Schultrailer:
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Aktuelles

Schreiben der Ministerin

Schreiben der Ministerin

Liebe Eltern,

anbei finden Sie das Schreiben der Ministerin zu den Corona-Maßnahmen für den Schulbeginn.

Download_Brief der Ministerin

Schulfest

Schulfest

  
aktuelle Quarantäneregelungen

aktuelle Quarantäneregelungen

1. Regelungen für Kinder, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde 

Handelt es sich um einen positiven Selbsttest, sind Sie verpflichtet, in einer Teststelle oder bei einem Arzt unverzüglich einen zertifizierten Coronaschnelltest oder PCR-Test (Kontrolltest) durchführen zu lassen. 

Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positiven Selbsttestergebnis bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, tritt automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht ein. 

Hinweise zur Isolierungspflicht:

Wenn Ihr Kind ein positives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines zertifizierten Schnelltests (Arzt oder Bürgerteststelle) hat, greift automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht.

Ihr Kind muss sich sofort und auch ohne behördliche Anordnung "absondern", d.h. die Wohnung aufsuchen und den Kontakt mit Personen außerhalb der Häuslichkeit vollständig vermeiden.

Man spricht in diesem Fall (Person selbst infiziert) von "Isolierung". Die Isolierung ist eigenständig aufgrund der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung vorzunehmen. Es ist auch nicht erforderlich, sich an das Gesundheitsamt zu wenden.

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, ist zudem dazu verpflichtet, alle engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren. Für Ihr Kind müssen die Erziehungsberechtigten die Aufgabe übernehmen. 

Die Isolierung dauert zehn volle Tage ab den Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger offizieller Schnelltest). Die Zählung beginnt dabei am Tag nach der ersten Testung oder Symptombeginn um 0 Uhr und endet nach 10 vollen Tagen um 24 Uhr. 

Beispiel: Test erfolgte am 31. Januar 2022, dann laufen die zehn Tage vom 1. Februar 2022 um 0.00 Uhr bis zum 10. Februar 2022, 24.00 Uhr. Die Isolierung kann also am 11. Februar 2022 verlassen werden.

Die Isolierung kann nach dem Zeitablauf ohne einen weiteren Test beendet werden. Sie ist aber fortzusetzen, solange noch Symptome vorliegen. 

Die Isolierung kann vorzeitig ab dem 5. Tag mit einem negativen zertifizierten Schnelltest oder einem negativen PCR-Test (oder einem PCR-Test mit einem CT-Wert größer 30) beendet werden, wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind. Ist der Schnelltest weiterhin positiv oder liegt der CT-Wert unter 30, so ist die Isolierung fortzusetzen. Eine erneute Testung darf frühestens 24 Stunden nach der vorangegangenen Testung erfolgen. 

 

2. Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten

Für Kontaktpersonen (sowohl Personen im gleichen Haushalt als auch außerhalb des Haushaltes beispielsweise durch Kontakt im Sportverein) gibt es keine automatische Quarantäne mehr. Das heißt, dass auch ungeimpfte Kinder, solange sie symptomlos sind, die Schule besuchen dürfen, wenn Eltern oder Geschwister positiv getestet sind. Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind diese Personen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen.

 
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