Aktive Pause
Der Schulhof ist in drei Bereiche unterteilt: Spielplatzbereich, Sportplatzbereich und restlicher Schulhof (vor dem Gebäude). Vor dem Schulgebäude ist "Fußballspielfreie Zone". Der Sportplatz wird von den Kindern aller vier Schuljahre genutzt. Die Ausleihe vielfältiger Pausenspiele wird durch das Schulparlament organisiert.
Antolin
Jede Klasse hat die Möglichkeit, am Antolin-Leseprojekt unserer Schule teilzunehmen. Die Schüler:innen lesen Bücher und beantworten anschließend bei Antolin Fragen zum Buch. Je nach Anzahl der richtigen Antworten und nach Schwierigkeitsgrad der gelesenen Bücher werden Punkte verteilt. Diese werden gesammelt.
Arbeitsmaterialien
Alle Arbeitsmaterialien der Kinder sollen von den Eltern mit Namen gekennzeichnet sein. Eine Liste der anzuschaffenden Dinge erhalten Eltern am Ende eines jeweiligen Schuljahres von der Lehrkraft.
Barrierefreiheit
Unsere Schule ist mit einem Aufzug ausgestattet und ist vollständig auf beiden Etagen auch für gehbehinderte Personen zugänglich.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung eines Schülers aus wichtigen Gründen für einen Tag kann durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erfolgen, sofern eine Woche vorher schriftlich ein Antrag gestellt wurde. Beurlaubungen über mehrere Tage müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Direkt vor oder nach Ferien gilt ein Beurlaubungsverbot.
Bewegliche Ferientage
In jedem Schuljahr stehen den Schulen drei oder vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Lehrerkonferenz macht dazu Vorschläge, die die Schulkonferenz dann verbindlich beschließt. Den Eltern werden diese Termine spätestens zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Chor
Kinder der Klassen 2 - 4 haben die Möglichkeit, jeden Donnerstag an unserem Chor "Rasselbande" teilzunehmen. Dieser wird geleitet von der Musikschule Dortmund.
Einschulung
Erste Informationen zur Einschulung Ihres Kindes erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung. Weitere Informationen folgen auf dem ersten Elternabend vor den Sommerferien.
Entschuldigung beim Fehlen von Schüler:innen
Eltern sind verpflichtet, unter Angabe von Gründen ihr Kind am Tag des Fehlens krank zu melden (per Telefon oder IServ). Zusätzlich benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung der Fehlzeiten. Fehlt das Kind am ersten oder letzen Schultag vor oder nach den Ferien, bitten wir um eine persönliche Entschuldigung oder ein Attest eines Arztes.
Erkrankung einer Lehrkraft
Am ersten Tag der Erkrankung einer Lehrkraft wird ein Vertretungsplan erstellt, der den planmäßigen Unterricht der Klasse abdeckt. Bei Unterrichtsausfall an den Folgetagen werden Sie über IServ informiert.
Erstkommunion
Die Schüler:innen der Klassen 3 bereiten sich ab den Sommerferien gemeinsam mit der Gemeindereferentin und zusätzlichen Kommunionsstunden in den Gemeinden auf die Erstkommunion im nächsten Frühjahr vor.
Fahrräder
Für alle Schüler:innen besteht die Möglichkeit, nach Abgabe einer Vereinbarung über die Benutzung der Fahrräder, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen kann auch ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. Das Fahrrad ist mit einem Schloss zu sichern und an den bereitgestellten Ständern anzuschließen. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben werden.
Feste
Jedes Jahr finden verschiedene Feste (z.B. Kennenlernfest, St. Martin, Adventsbasar, Mittelalterfest) unter Schirmherrschaft des Fördervereins statt. Die Familien unserer Schüler:innen haben hier die Gelegenheit, die Schule, andere Eltern und Kinder sowie unser Schulteam besser kennen zu lernen. Bei Kaffee, Kuchen und Würstchen lassen sich nette Unterhaltungen führen.
Feueralarm
In jedem Schuljahr findet 2 mal ein Probealarm statt, um mit den Kindern das Verlassen des Schulgebäudes und das Verhalten im Brandfall einzuüben.
Förderverein
Seit dem 12.10.1992 existiert an unserer Schule ein Förderverein. Er finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Förderverein unterstützt die Ausstattung unserer Schule, wie z. B. die Lernwerkstatt und die Schülerbücherei. Auch Klassenfahrten werden bezuschusst.
Frühstückspause
Von 9.50 Uhr bis 10.00 Uhr findet die Frühstückspause statt. Die Kinder essen dann ihre mitgebrachten Butterbrote und trinken dazu Wasser oder Fruchtschorlen. Die Kinder werden dazu angeleitet, auf ein gesundes Frühstück zu achten.
Gottesdienste
Die Gottesdienste unserer Schule finden in der St. Barbara Kirche oder in der Schule statt. Orientiert am Schul- und Kirchenjahr ist unser erster Gottesdienst zur Einschulung der Erstklässler. Danach finden zum Erntedankfest, vor den Weihnachtsferien, zum Aschermittwoch, vor den Osterferien und zur Verabschiedung der 4. Schuljahre zum Schuljahresende Gottesdienste statt. Sie werden von den Kolleginnen im Religionsunterricht mit den Schüler:innen gemeinsam geplant und vorbereitet und in Absprache mit der Gemeindereferentin durchgeführt.
Handys
Handys dürfen in der Schule nicht von Schüler:innen benutzt werden und müssen ausgeschaltet im Tornister sein. Halten sich Schüler:innen nicht an diese Absprache, werden die Handys einbehalten und müssen durch die Eltern wieder abgeholt werden.
Hitzefrei
Nach einem Erlass des Kultusministeriums kann unter bestimmten Bedingungen Hitzefrei gegeben werden. Vorher sind die Eltern über die Möglichkeit des Hitzefreibeschlusses zu informieren (IServ). Hitzefrei kann nach der 4. oder 5. Stunde gegeben werden.
Infektionsschutz
Bei der Anmeldung der Kinder an unserer Schule erhalten die Eltern Informationen darüber, wie sie sich im Falle einer Infektion ihres Kindes verhalten müssen. Einige Erkrankungen wie z.B. Kopfläuse oder ansteckende Kinderkrankheiten sind meldepflichtig.
IServ
An unserer Schule arbeiten wir mit der Kommunikationsplattform IServ. Diese Plattform bietet der gesamten Schulgemeinschaft viele Vorteile, da wir über IServ vollkommen datenschutzkonform und schnell miteinander kommunizieren können.
Jedes Kind erhält zur Einschulung einen eigenen Zugang. Die Eltern sind verpflichtet regelmäßig nach neuen Nachrichten zu schauen.
JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen)
Im ersten Schuljahr bekommen die Klassen je eine Stunde JeKits-Unterricht. Jekits bedeutet: Jedem Kind Instrument, Tanzen Singen. Er wird von der Musikschule Dortmund erteilt. Hierbei erhalten die Kinder eine erste musikalische Grundausbildung.
In den folgenden Schuljahren können die Kinder am Chor teilnehmen, welcher von Musiklehrkräften der Musikschule Dortmund geleitet wird. Die Aufsichtspflicht liegt bei der Musikschule.
OGS (Offener Ganztag)
Die OGS unserer Schule befindet sich im Schulgebäude.
Die Frühbetreuung findet ab 7.30 Uhr in der Schule statt. Nach Schulschluss können die Kinder in der OGS bis 16 Uhr betreut werden.
Klassensprecher:innen
Jede Klasse wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Jungen und ein Mädchen als Klassensprecher:in für ein Schuljahr. Die Rechte und Pflichten eines Klassensprechers werden vorher besprochen.
Leseeltern
In Absprache mit den Klassenlehrkräften führen die Klassen Lesestunden durch, an denen sich Leseeltern beteiligen können. So wird es möglich, in Kleingruppen zu lesen und intensiv zu trainieren.
Regenpause
Beim Ertönen des Regenpausenjingle verbleiben die Kinder in den Klassen. Auch für die Regenpause stehen zahlreiche Pausenspiele zur Verfügung.
Religionsunterricht
An unserer Schule wird ausschließlich katholischer Religionsunterricht erteilt. Schüler:innen, die an unserer Schule angemeldet werden, verpflichten sich, an diesem Religionsunterricht verbindlich teilzunehmen.
Roller
Für alle Schüler:innen besteht die Möglichkeit, nach Abgabe einer Vereinbarung über die Benutzung der Roller, mit dem Roller zur Schule zu fahren. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen kann auch ein Rollernutzungsverbot ausgesprochen werden. Die Roller sind mit einem Schloss zu sichern und an den bereitgestellten Ständern anzuschließen. Auf dem Schulhof muss der Roller geschoben werden.
Schulparlament
Alle vier Wochen trifft sich das Schulparlament unserer Schule. Aus jeder Klasse werden jeweils ein Mädchen und ein Junge für ein ganzes Jahr gewählt, ihre Klasse im Schulparlament zu vertreten. Die Wahlen finden immer zu Schuljahresbeginn statt. Die Klassen sammeln jeweils schulbezogene Themen für das Schulparlament, die Vertreter der Klassen bringen dies dort ein, diskutieren darüber und fassen Beschlüsse. Diese werden den Klassen durch ihre Vertreter mitgeteilt.
Schulbücherei
Seit langer Zeit besteht an unserer Schule, dank tatkräftiger Eltern, die Möglichkeit, dass Schüler:innen sich Bücher aus unserer Schulbücherei ausleihen können. Mit der Ausleihe erkennen sie die Bedingungen an, die alle Kinder und Eltern vor der ersten Ausleihe unterschreiben müssen.
Schulbücher
Die SchülerInnen erhalten alle Schulbücher, die an unserer Schule benötigt werden, leihweise für ein Schuljahr. Arbeitshefte werden durch die Eltern angeschafft (Bestellliste am Ende eines Schuljahres).
Die Eltern sind verpflichtet, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen, der nicht mit dem Buch verklebt werden darf. Am Ende des Schuljahres werden die Bücher eingesammelt und im Falle von Beschädigungen Ersatzzahlungen vereinbart.
Schulmitwirkung
Die Eltern wirken im Rahmen des Schulgesetztes § 42 Absatz 4 an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass Ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz) und an der schulischen Erziehung Ihres Kindes beteiligen. Im schulischen Alltag können sich Eltern beispielsweise als Leseeltern, in der Schulbücherei, bei Schulfesten/ Schulaktivitäten und Ausflügen beteiligen.
Schulvertrag
Zu Beginn der Schulzeit an unserer Schule besiegeln Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen gemeinsam die Bildungskooperation durch einen Schulvertrag.
Schulweg
Der Weg zur Schule sollte möglichst zu Fuß zurückgelegt werden. In Absprache mit anderen Schüler:innen können Kinder, die benachbart wohnen, diesen gemeinsam gehen. So werden Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen der Kinder gefördert. Weiterhin ist die Bewegung an frischer Luft bei jedem Wetter gesundheitsfördernd.
Schwimmen
Die Schüler:innen der Klassen 3 und 4 haben jeweils zwei Stunden Schwimmen in der Woche. Dieser Unterricht ist für alle Kinder verbindlich und ist Teil des Sportunterrichts. Ziel des Unterrichts ist es, dass alle Kinder nach der 4. Klasse schwimmen können und mindestens das Frühschwimmerabzeichen Seepferdchen erworben haben. Nach dem Schwimmunterricht gehen alle Kinder wieder zurück zur Schule. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, müssen eine Entschuldigung der Eltern vorlegen.
Selbstständigkeit
Die Erziehung zur Selbstständigkeit wird an unserer Schule groß geschrieben. Dazu gehört, dass Schüler:innen ihren Tornister alleine tragen, alleine in ihre Klassen gehen und frühzeitig lernen, für sich und ihre Schulmaterialien Verantwortung zu übernehmen. Eltern sollten uns in der Erziehung ihrer Kinder hin zur Selbstständigkeit unterstützen.
Smartwatches
Smartwatches dürfen in der Schule nicht von Schüler:innen benutzt werden. Sie müssen vor dem Betreten des Schulgeländes in den Schulmodus geschaltet werden. Halten sich Schüler:innen nicht an diese Absprache, werden die Smartwatches einbehalten und müssen durch die Eltern wieder abgeholt werden.
Sportunterricht
Alle Kinder nehmen am Sportunterricht teil. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder ihre Sportsachen vollzählig und in ordnungsgemäßem Zustand am entsprechenden Sporttag dabei haben.
Sprechzeiten der Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte bieten Eltern die Gelegenheit, Gespräche mit ihnen zu führen. Hierzu teilen die Lehrkräfte den Eltern individuell ihre Sprechzeiten und Modalitäten mit.
Unterrichtsbeginn
Um 7.45 Uhr wird die Schultür geöffnet. Die Kinder kommen zwischen 7.45 Uhr und 7.55 Uhr zur Schule und begeben sich in ihre jeweiligen Klassen. Um 8.00 Uhr wird die Schultür aus Sicherheitsgründen geschlossen. Kinder, die verspätet kommen, müssen gegebenenfalls bis zur nächsten Unterrichtsstunde vor der Tür warten. In diesem Fall oder bei nicht rechtzeitiger Abholung nach Schulschluss, können die Kinder von uns nicht beaufsichtigt werden. Die Aufsichtspflicht liegt in diesen Fällen bei den Eltern.
Unterrichtszeiten und Pausen
Stunde | Uhrzeiten |
1. | 08.00 Uhr - 08.45 Uhr |
2. | 8.45 Uhr - 9.30 Uhr |
Hofpause | 09.30 Uhr - 09.50 Uhr |
Frühstückspause | 09.50 Uhr - 10.00 Uhr |
3. | 10.00 Uhr - 10.45 Uhr |
4. | 10.45 Uhr - 11.30 Uhr |
Hofpause | 11.30 Uhr - 11.45 Uhr |
5. | 11.45 Uhr - 12.30 Uhr |
6. | 12.30 Uhr - 13.15 Uhr |