Teilnahmeverpflichtung:
Die Anmeldung zur OGS bezieht sich auf ein Schuljahr. Das Angebot der OGS muss laut Erlass des Landes NRW an 5 Schultagen bis mindestens 15:00 Uhr wahrgenommen werden.
Kinder, die krankheitsbedingt nicht an der Schule und der OGS teilnehmen können, müssen sowohl in der Schule als auch in der OGS telefonisch oder über iServ abgemeldet werden.