banner1

Teilnahmeverpflichtung:

Die Anmeldung zur OGS bezieht sich auf ein Schuljahr. Das Angebot der OGS muss laut Erlass des Landes NRW an 5 Schultagen bis mindestens 15:00 Uhr wahrgenommen werden.

Kinder, die krankheitsbedingt nicht an der Schule und der OGS teilnehmen können, müssen sowohl in der Schule als auch in der OGS telefonisch abgemeldet werden.